Unileben

Hilfe in der Not?

Studierende leiden nicht nur aufgrund der fehlenden Präsenzlehre, auch finanziell hat die Corona-Pandemie für Schwierigkeiten gesorgt. Seit Juni gibt es Corona-Nothilfen, die Abhilfe in prekären Situationen schaffen sollen. Was beinhalten sie und helfen sie wirklich?  

Kein Geld mehr da? Die Corona-Krise belastet Studierende finanziell. ©Pixabay

Von Julia Stanton 

Der „Lockdown“, der teilweise bereits seit November in Deutschland in Kraft ist, hat zur Folge, dass die finanzielle Notlage, in der sich viele Studierende seit Beginn der Corona-Pandemie befinden, noch verstärkt wird. Etwa zwei Drittel aller Studierenden waren vor der Krise auf einen Nebenjob zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes angewiesen und viele von ihnen haben diesen durch die Pandemie verloren. Verschiedene Landesstudierendenvertretungen starteten daher bereits Anfang April 2020 die Petition „Soforthilfe für Studierende JETZT“ und riefen, unter anderem in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dazu auf, finanzielle Hilfe für Studierende in Notlagen zu leisten. Diesen Aufforderungen kam das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erst im Juni mit der Einführung der Überbrückungshilfe nach. Bereits im September entschied das Ministerium, aufgrund der sich verbessernden Lage, die Hilfen wieder einzustellen. Im November wurden sie dann erneut eingeführt. Zurzeit steht fest, dass die Hilfen bis mindestens März 2021 beantragt werden können. Wie es weitergeht? Für die Zeit danach ist die Lage noch unklar. 

Bedingte Hilfeleistung

Da sich für BAföG-Empfänger*innen durch die Krise nicht viel ändert das BMBF ermöglicht aufgrund der Pandemie längere Inanspruchnahme der Förderung, indem die Regelstudienzeit verlängert wird und Leistungsnachweise erst später verlangt werden richtet sich die Überbrückungshilfe vor allem an Studierende, für die eine BAföG-Förderung nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht, und an diejenigen, für die BAföG keine Option ist. Das ist beispielsweise bei Studierenden der Fall, welche die Regelstudienzeit bereits überschritten haben oder sich in einem Zweitstudium befinden. Die dazu eingeführten Corona-Nothilfen umfassen zum einen „die Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits bis Ende sowie die Öffnung des KfW-Studienkredits für ausländische Studierende“, wie auf der Website des Studentenwerk München zu lesen ist. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Student*innen, die sich durch Corona nachweislich in finanziellen Notlagen befinden. Diese Überbrückungshilfe umfasst – je nach Bedarf – Zuschüsse in Höhe von 100 bis 500 Euro.

Die Anträge müssen jeden Monat auf der Website des BMBF neu gestellt werden und werden dann von den jeweiligen Studentenwerken bearbeitet. Beim Studentenwerk München dauert die Bearbeitung der Anträge circa zwei bis drei Wochen. Das Geld soll wenige Tage später überwiesen werden. Ausschlaggebend für die Bewilligung der Hilfen ist der Kontostand zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Die Höhe der Hilfe wird dabei mit dem Kontostand verrechnet: Wer 0 Euro auf dem Konto hat, erhält 500 Euro, wer 100 Euro hat, wird 400 Euro bekommen. Aus dieser Rechnung ergibt sich dann auch, dass Studierende mit mehr als 500 Euro auf dem Konto als nicht bedürftig erachtet werden. Eine Einschätzung, die laut Claudia Meißner von der Konferenz für Sächsische Studierendenschaften fehlerhaft ist, wenn man bedenkt, dass der letzten Datenerhebung des Deutschen Studentenwerks zufolge die monatlichen Lebenshaltungskosten für Student*innen bei durchschnittlich 819 Euro liegen. 

Forderung nach Veränderung 

Dass die Hilfe dringend benötigt wird, zeigt die Zahl der Antragsstellungen: Allein beim Studentenwerk München sind seit Einführung der Überbrückungshilfe 38.452 Anträge eingegangen (Stand: 12. Januar 2021). Davon wurden 27.804 bewilligt. Der Rest, 10.648 Anträge, wurde jedoch abgelehnt. Die Ablehnungen haben vor allem auch damit zu tun, dass die Anträge an bestimmte Konditionen gebunden sind. So reicht es beispielsweise nicht, sich in einer allgemeinen finanziellen Notlage zu befinden. Diese muss, um Überbrückungshilfen zu erhalten, pandemiebedingt sein. Das heißt, nur wer beweisen kann, dass er*sie sein*ihr Einkommen durch die Pandemie verloren hat, wird das Geld erhalten. 

Die Überbrückungshilfen werden seit ihrer Einführung dafür kritisiert, dass sie umständlich zu beantragen sind und dass sie nicht ausreichen. Da die Anträge jeden Monat neu gestellt werden müssen, können Studierende sich zudem nicht auf die Überbrückungshilfen als sichere Einnahmequelle verlassen. Im November forderten die Landesstudierendenvertretungen aus diesen Gründen eine grundlegende Reform der Überbrückungshilfen und eine Einführung von verlässlichen und effektiven Hilfeleistungen. Ein Vorschlag ist beispielsweise, die BAföG-Förderung für alle Studierenden in Not verfügbar zu machen. Bisher blieben die Forderungen ohne Erfolg. Auch das Studentenwerk München wünscht sich bessere Unterstützungsleistungen für Studierende, die auch nach der Krise wirksam bleibt: „Die Überbrückungshilfe zeigt auch, wie viele Studierende auf einen Job zur Studienfinanzierung angewiesen sind. Es wäre vor diesem Hintergrund wichtig, das BAföG als bedeutende Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft zu stärken und beispielsweise die Bedarfssätze zu erhöhen, gerade in einer teuren Stadt wie München“, erklärt eine Pressesprecherin des Studentenwerk München

Wichtige Adressen:

Wer sich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage befindet, kann über https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start die Überbrückungshilfe beantragen. Wer weder für eine BAföG Förderung, noch für die Überbrückungshilfe in Frage kommt, kann sich an die Beratungsstelle des Studentenwerks wenden: https://www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/.

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